Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM
Ursachen erkennen
inidviduelle Lösungen schaffen
Aufgabe
Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und erhöht durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten. Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber klären muss, "…wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.“

Ablauf
Gemeinsam legen wir die Abläufe und die am Prozess beteiligten Personen (z.B. Betriebsarzt, Sicherheitsfachkraft, etc.) und Schnittstellen sowie die innerbetriebliche Kommunikation fest. Ebenso erarbeiten wir mit unseren Auftraggebern einen Maßnahmenkatalog und eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Dokumentation. Je nach Umfang können wir bei der Durchführung optional auch auf externe Partner zurückgreifen.Ergebnis
Durch die praxisorientierte Optimierung von arbeitsphysikalischen Gegebenheiten werden zukünftige Arbeitsplätze entsprechend angepasst. Bei ursächlich im Bereich der psychischen, inner- oder außerbetrieblichen liegenden Belastungssituationen stehen uns von der externen therapeutischen Unterstützung bis zum mediationsorientierten Gespräch alle Mittel offen.